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Familienhospizkarenz PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Donnerstag, den 07. Januar 2010 um 13:23 Uhr

Familienhospizkarenz – Sterbebegleitung

 

·        Am 1. Juli 02 trat ein Gesetz in Kraft, nachdem ein Arbeitnehmer schriftlich eine Herabsetzung, eine Änderung der Lage der Normalarbeitszeit oder eine Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgelts, zum Zwecke der Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen im Sinne des §16 Abs. l letzter Satz UrlG für einen bestimmten, drei Monate nicht übersteigenden Zeitraum unter Bekanntgabe von Beginn und Dauer verlangen, auch wenn kein gemeinsamer Haushalt mit dem nahen Angehörigen gegeben ist.

·        Eine solche Maßnahme kann auch für die Sterbebegleitung von Geschwister, Schwiegereltern und Schwiegerkindern verlangt werden. Der Arbeitnehmer kann eine Verlängerung der Maßnahme schriftlich verlangen, wobei die Gesamtdauer der Maßnahme sechs Monate nicht überschreiten darf.

·        Der Arbeitnehmer hat den Grund für die Maßnahme und deren Verlängerung als auch das Verwandtschaftsverhältnis glaubhaft zu machen. Auf Verlangen des Arbeitgebers ist eine schriftliche Bescheinigung über das Verwandtschaftsverhältnis vorzulegen.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 08. Januar 2010 um 09:38 Uhr
 
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